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Pflegeversicherung Wenn man über seine Zukunft nachdenkt, sollte man sich früher oder später Gedanken über seine Situation im Alter machen.
Allgemeine Informationen Wenn die Verrichtung gewöhnlicher und alltäglicher Aufgaben in einem erheblichen Umfang fremder Hilfe bedürfen, ist man auf Pflege angewiesen. Unter die alltäglichen Aufgaben fallen Dinge, die für uns selbstverständlich sind, wie zum Beispiel: das Aufstehen und Zubettgehen; das An- und Auskleiden; Waschen, Kämmen oder Rasieren; das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken; das selbstständige zur Toilette gehen oder sich wenigstens alleine im Zimmer fortbewegen zu können.
Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) In der Pflegestufe 1 benötigen die betroffenen Menschen mindestens einmal täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen.
Schwere Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 2) In der Stufe 2 benötigen die betroffenen Menschen mindestens dreimal täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen.
Schwerstpflegebedüftigkeit (Pflegestufe 3) In der Pflegestufe 3 benötigen die betroffenen Menschen täglich rund um die Uhr Hilfe in den Bereichen Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen.
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Vorteile der Pflegeversicherung
| Unser Service | Individuelle Vorsorge
| kostenlose Beratung
| Monatliche Pflegerente
| neutraler Vergleich
| Steuerfreie Auszahlung
| unabhängige Informationen
| Finanzieller Schutz der Familie
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